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Sie besitzen Flächen und möchten verpachten?

Was es auf dem Weg zu einem Pachtvertrag zu beachten gilt, welche Flächen geeignet sind und wie die Projektentwicklung abläuft, erfahren Sie auf dieser Seite.

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Welche Flächen wir suchen

Es gibt unterschiedliche Kriterien, die eine Fläche besonders geeignet für die Nutzung

durch Photovoltaik machen. Einige Kriterien finden Sie hier aufgelistet. Wenn Sie sich unsicher sind,

sprechen Sie uns gerne an.

Entfernen von Unkraut

Flächen-
größe

Für Freiflächen-Anlagen sollte die zusammenhängende Fläche mindestens 5 ha groß sein. Bei bereits versiegelten Flächen kann es auch mal kleiner sein.

Austausch

Bundesland

Grundsätzlich interessieren wir uns für alle Flächen in Deutschland. Bundesland-spezifische Besonderheiten besprechen wir mit Ihnen.

Bodenqualität

Grundsätzlich ist die Bodenqualität nicht relevant. Schlechtere Böden können sogar von Vorteil sein. Überflutungsgebiete oder Naturschutzgebiete eignen sich jedoch nicht.

Wiesen und Felder

Straßen und Schienen

Liegen Ihre Flächen entlang von Autobahnen, Schnellstraßen oder Bahnschienen ist das ein Vorteil.

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Projekt-Ablauf

Zunächst kommen wir zu einem unverbindlichen Gespräch zu Ihnen und besichtigen dabei, wenn möglich, die Fläche gleich mit. In dem Gespräch haben Sie die Möglichkeit Ihre Fragen zu stellen und mit uns Ihre Bedürfnisse zu klären (Einschränkungen, Pachtlaufzeiten, finanzielle Verpflichtugen, Besitzsituationen etc.). In vielen Fällen gibt es die Möglichkeit einer Doppel-Nutzung der Fläche z.B. durch Photovoltaik und Schafhaltung.

Sollten beide Seiten an einer Fortsetzung des Projektes interessiert sein, würden wir Sie um die Zusendung erster Informationen (z.B. Grundbuchauszüge) für eine Prüfung der Umsetzbarkeit bitten. Diese Prüfung dauert in der Regel ca. 2 Wochen, nachdem uns alle angefragten Informationen vorliegen. Als Ergebnis einer positiven Prüfung erhalten Sie dann bereits ein konkretes Angebot sowie den Entwurf des Pachtvertrages zur Prüfung. Die Laufzeit der Pachtverträge ist in aller Regel 30 Jahre.

Ist der Pachtvertrag von beiden Seiten unterzeichnet, beginnen wir mit der Projektentwicklung. Hierzu nehmen wir zunächst Kontakt zu den Genehmigungsbehörden auf und informieren uns über die lokalen Spezifika im Antragsverfahren. Gleichzeitig organisieren wir bereits zu diesem Zeitpuinkt den Netzanschluss mit dem zuständigen Netzbetreiber. 

Von der Unterzeichnung des Pachtvertrages bis zur Baungenehmigung müssen Sie ja nach Standort derzeit ca. 2-3 Jahre rechnen. In dieser Zeit kann die Fläche in aller Regel jedoch wie zuvor genutzt werden.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass von diesem Ablauf unter Umständen abgewichen werden muss.

Ihrer Verpachtung
einen Schritt näher.

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